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Kommunale Steuern im Bodenseekreis: Grundsteuer, Hundesteuer

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Kommunale Steuern im Bodenseekreis: Grundsteuer, Hundesteuer

Kommunale Steuern im Bodenseekreis: Grundsteuer, Hundesteuer, Gewerbesteuer und mehr

💡 Das Wichtigste in Kürze:

  • Grundsteuer wurde 2025 reformiert – neue Berechnungsmethode, Hebesätze variieren je Kommune
  • Gewerbesteuer ist für viele Städte und Gemeinden die wichtigste Einnahmequelle
  • Hundesteuer liegt je nach Rasse und Kommune zwischen 100 und über 500 Euro pro Jahr
  • Weitere Abgaben wie Zweitwohnsitzsteuer existieren nur in bestimmten Kommunen
  • Die Einnahmen finanzieren Schulen, Kitas, Infrastruktur und öffentliche Dienste vor Ort

Plötzlich steht man da und fragt sich: Warum wird mir da schon wieder etwas berechnet? Vor einigen Tagen erzählte mir ein Nachbar aus dem Bodenseekreis, dass er gerade seine Grundsteuer-Mitteilung erhalten hatte – und sich gar nicht mehr auskennt, welche Steuern er als Immobilieneigentümer, Hundehalter oder Gewerbetreibender eigentlich alle zahlen muss. Eine berechtigte Frage. Denn die kommunalen Abgaben sind vielfältig, und gerade im Bodenseekreis mit seinen unterschiedlichen Städten und Gemeinden variieren sie erheblich.

Die Grundsteuer – nach der Reform 2025 neu berechnet

Die Grundsteuer ist für Immobilienbesitzer die sichtbarste kommunale Abgabe. Seit 2025 gilt bundesweit eine neue Berechnungsmethode. Das bedeutet: Die Finanzämter erfassen Grundstücke neu, berechnete Werte ändern sich. Wer im Bodenseekreis ein Einfamilienhaus, eine Wohnung oder ein Geschäftsgrundstück besitzt, erhält von seiner Gemeinde einen aktuellen Grundsteuer-Messbetrag mitgeteilt. Darauf angewendet wird der sogenannte Hebesatz – und diesen legt jede Kommune selbst fest. Das führt dazu, dass die Grundsteuer von Gemeinde zu Gemeinde im Bodenseekreis unterschiedlich ausfällt, obwohl die Grundlage identisch ist.

Es gibt zwei Varianten: Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (deutlich niedriger) und Grundsteuer B für Wohn- und Geschäftsgrundstücke (die Regel für Privatpersonen). Die Reform war nötig, weil die alten Bewertungen teilweise über 50 Jahre zurücklagen.

Die Gewerbesteuer – zentrale Einnahmequelle für Städte und Gemeinden

Wer ein Gewerbe, ein freiberufliches Büro oder einen Handwerksbetrieb im Bodenseekreis anmeldet, wird automatisch zur Gewerbesteuer veranlagt. Diese Steuer wird auf den Gewinn erhoben und ist eine der wichtigsten Finanzierungsquellen für Infrastruktur, Schulen und Verwaltung in den Kommunen. Anders als die Grundsteuer richtet sich die Gewerbesteuer direkt nach Geschäftserfolg: Je besser es dem Unternehmen geht, desto höher fällt die Abgabe aus.

Der Hebesatz wird ebenfalls von jeder Gemeinde festgelegt. Das bedeutet: Ein Handwerksbetrieb in Gemeinde A zahlt möglicherweise deutlich weniger Gewerbesteuer als ein identisches Unternehmen in Gemeinde B des Bodenseekreises. Für Unternehmer ist das ein wichtiger Standortfaktor.

Die Hundesteuer – unterschiedlich je Rasse und Kommune

Hundehalter im Bodenseekreis zahlen eine jährliche Hundesteuer – eine sogenannte Aufwandsteuer. Für den Ersthund liegt der Satz in den meisten Kommunen zwischen 100 und 180 Euro pro Jahr. Der zweite Hund kostet oft etwas mehr, weil die Gebühr gestaffelt ist. Deutlich höher wird es bei sogenannten Kampfhunden oder Rassen, die eine Kommune als besonders gefährlich einstuft: Hier sind Jahresbeträge von 300 bis über 500 Euro keine Seltenheit.

Die genauen Sätze variieren je Gemeinde und Stadt im Bodenseekreis. Wer einen Hund halten will, sollte sich bei seiner zuständigen Gemeinde informieren, welche Regelungen vor Ort gelten. Die Hundesteuer ist zwar vergleichsweise niedrig, trägt aber zu den kommunalen Einnahmen bei.

Weitere kommunale Abgaben – je nach Gemeinde verschieden

Neben den drei großen Steuern gibt es weitere, die nicht überall anfallen. Manche Städte im Bodenseekreis erheben eine Zweitwohnsitzsteuer – das betrifft alle, die neben ihrem Hauptwohnsitz noch eine weitere Immobilie haben. Auch eine Vergnügungssteuer (auf Spielautomaten, Glücksspielstätten) oder Übernachtungssteuer (in touristischen Gemeinden) sind möglich. Die meisten dieser Nebenabgaben existieren aber nur dort, wo sie wirtschaftlich sinnvoll sind.

Straßenausbaubeiträge, mit denen Hausbesitzer den Straßenausbau mitfinanzieren mussten, sind in Baden-Württemberg weitgehend abgeschafft und spielen daher im Bodenseekreis kaum noch eine Rolle.

Wozu die Einnahmen führen – öffentliche Aufgaben vor Ort

Die Grund- und Gewerbesteuer plus die anderen kommunalen Abgaben finanzieren die wesentlichen Aufgaben einer Gemeinde oder Stadt: Schulen und Kindertagesstätten, Straßenunterhalt, Feuerwehr, Straßenbeleuchtung, Friedhöfe, Kultureinrichtungen und die öffentliche Verwaltung selbst. Ohne diese Einnahmen könnten die Gemeinden im Bodenseekreis ihre Daseinsvorsorge nicht leisten. Die Höhe der Hebesätze wird daher nicht willkürlich festgelegt, sondern orientiert sich am Finanzierungsbedarf der jeweiligen Kommune.

Wer im Bodenseekreis lebt oder dort eine Immobilie besitzt, zahlt damit direkt in die Infrastruktur und Dienste ein, die vor Ort entstehen. Ein Anruf oder Besuch bei der zuständigen Gemeinde klärt alle individuellen Fragen zu den genauen Hebesätzen und Anmeldepflichten.

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